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Sämtliche Kinderbetreuungskosten für Ferienbetreuung absetzbar
Erfreulich für die betroffenen Eltern ist auch, dass sämtliche Kosten anlässlich der Ferienbetreuung (zB auch Kosten der Verpflegung und Unterkunft, Sportveranstaltungen, Fahrtkosten für den Bus zum Ferienlager) steuerlich berücksichtigt werden, sofern die Betreuung durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgt. Auch Kosten für Kurse, bei denen die Vermittlung von Wissen und Kenntnissen oder die sportliche Betätigung im Vordergrund steht (zB Computerkurs, Musikunterricht, Nachhilfeunterricht, Fußballtraining), können geltend gemacht werden. Zu beachten bleibt weiterhin, dass maximal ein Betrag von 2.300 € je Kind und Jahr als außergewöhnliche Belastung berücksichtig werden kann. Das BMF hat zusätzlich in in einer umfangreichen Information alles Wissenswerte zu diesem Thema zusammengefasst.
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- ASKÖ-Infoblatt zum Download - HIER KLICKEN
- Weitere Infos auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) - HIER KLICKEN
- Auch die ASKÖ ist mit ihrer 44-stündigen Kinder FIT Übungsleiter Ausbildung vom BMWFJ als qualifizierte Bildungsinstitution anerkannt - HIER KLICKEN
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