Energiekostenausgleich (EKA) für Sportstättenbetreiber:innen (Phase 3)
Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport fördert gemeinnützige Sportstättenbetreiber:innen mit 15 Mio. Euro.
Ziel dieser Förderung ist es, die außergewöhnliche Kostenbelastung durch Zuschüsse als zeitlich begrenzte Überbrückungsmaßnahme abzufedern.


















