BEYOND SPORT 2.0 – Vielfalt verbindet!

BEYOND SPORT 2.0 – Vielfalt verbindet!

Mit "BEYOND SPORT 2.0 – Vielfalt verbindet!" setzen die drei Dachverbände ASVÖ, ASKÖ und SPORTUNION gemeinsam ein starkes Zeichen für soziale Integration durch Sport. 

Gefördert vom Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, ermöglicht das Projekt – mit einer Laufzeit von 01.07.2023 bis 30.06.2026 – benachteiligten Menschen den Zugang zum Verein bzw. zu einem Sportangebot. 

Das Projekt basiert auf den gewonnenen Erfahrungen und Entwicklungen aus den Projekten "Sport verbindet uns!" (2016 bis 2020) und "SPORT HILFT – BEYOND SPORTS! Soziale Verantwortung der Sportvereine 2020 – 2023" der drei Breitensport Dachverbände ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION.

Durch das Projekt sollen Zugangshürden abgebaut und Verbindungen zwischen Menschen mit Fluchthintergrund / Kinder und Jugendlichen mit sozioökonomischer Benachteiligung und Sportvereinen aufgebaut werden. Des Weiteren sollen zudem kulturelle und sprachliche Lerneffekte erzielt sowie Wissen zu Verhalten, Werten, Regeln und Umgangsformen in Österreich vermittelt werden.

Das Ziel ist es, benachteiligte Menschen langfristig als Vereinsmitglieder zu gewinnen.

Zielgruppe

  • Unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge im Alter von 14 – 18 Jahren
  • Asylwerber:innen
  • Asylberechtigte Migrant:innen
  • Subsidiär schutzberechtigte Menschen
  • Menschen mit positivem Asylbescheid

Vorteile für deinen Verein

  • Förderung von Aufwandsentschädigungen für Übungsleiter:innen bzw. Trainer:innen bis zu €30,- pro Einheit (1 Einheit = mindestens 45 Minuten)
  • Förderung pro Angebot von bis zu €1.200,- pro Kalenderjahr bzw. €600,- pro Halbjahr
  • Unterstützung und Hilfestellung durch die ASKÖ-Bundesorganisation
  • Nutzung des hohen integrativen Potentials von Sport für Menschen mit Migrationshintergrund und sozioökonomischer Benachteiligung

Voraussetzungen für die Förderung

  • Im Durchschnitt sollen pro Einheit mindestens 5 Personen der Zielgruppe teilnehmen
  • Dokumentation der durchgeführten Bewegungseinheiten – monatliche Übermittlung an die BO
  • Erstellung eines Abschlussberichts (inklusive Fotos)
  • Einhaltung der Richtlinien für die Abrechnung

Richtlinien für die Abrechnung

Abgerechnet werden können Aufwandsentschädigungen für Übungsleiter*innen bzw. Trainer*innen (PRAE, Honorarnote, Jahreslohnkonto)

Einreichung der Original-Belege:

  • Stichtag 4
    • 04. August 2025 (für den Zeitraum 01. Jänner 2025 – 30. Juni 2025)
  • Stichtag 5
    • 12. Jänner 2026 (für den Zeitraum 01. Juli 2025 – 31. Dezember 2025)
  • Stichtag 6
    • 03. August 2026 (für den Zeitraum 01. Jänner 2026 – 30. Juni 2026)

Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen gemäß §§ 6 bis 15 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017), BGBl I Nr. 100 (Stand: 19. Dez. 2018) https://www.bmwkms.gv.at/themen/sport/servicesport/gesetze.html

Wie suche ich um eine Förderung an?

Bei Interesse an einer Förderung bitte per E-Mail mit der Projektleiterin Melissa Höhne (Mobil: +43 664 88540115; E-Mail: melissa.hoehne@askoewat.wien) Kontakt aufnehmen.
Auch der Landesverband selbst kann selbstverständlich aktiv werden und Einheiten abhalten. Eine Information zur Höhe der möglichen Förderung erfolgt nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten bei Erfüllung der Voraussetzungen.

Ein gemeinsames Projekt von ASVÖ, ASKÖ und SPORTUNION aus Fördermitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport.


10.12.2025, 16:46 Uhr

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