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Novelle COVID-Verordnung

Novelle COVID-Verordnung

Die mit 11. Jänner 2022 in Kraft getretene Novelle der COVID-Bundesverordnung bringt keine Auswirkungen auf den Sport mit sich. Die Maskenpflicht im Freien gilt wie bisher NICHT während der Sportausübung.

Somit gelten weiterhin die Regelungen vom 27.12.2021:

  • Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur bis 22 Uhr betreten werden
  • Sportveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze wie z.B. Trainings dürfen nur mit max. 25 Personen stattfinden (auch outdoor)
  • Sportveranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen (z.B. Zuschauer:innen) können indoor wie outdoor mit max. 500 Personen bei 2G-Nachweis, max. 1.000 Personen bei 2G-Nachweis+PCR-Test und max. 2.000 Personen bei Boosterimpfung+PCR-Test stattfinden
  • Sonderbestimmungen für Spitzensport bleiben unverändert

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Anführungen um eine vereinfachte Darstellung der wichtigsten Punkte handelt.

Nähere Details gibt es HIER.

Die neue COVID-Bundesverordnung finden Sie hier

11.01.2022, 10:15 Uhr

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