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PRAE: Jährliche Meldepflicht

PRAE: Jährliche Meldepflicht

ASKÖ-PRAE-Schnittstellenformular (ELDA).
Die Pauschale Reiseaufwandsentschädigung, kurz PRAE, ist seit 2023 jährlich beim Finanzamt meldepflichtig.

Die Tages- und Monatssätze der PRAE wurden im Jahr 2023 von täglich maximal 60 auf 120 Euro bzw. monatlich von maximal 540 auf 720 Euro erhöht. Dies hatte auch zur Folge, dass die jährliche Meldepflicht für den auszahlenden Verein bzw. Verband eingeführt wurde.

Die Meldung hat einmal jährlich in elektronischer Form bis Ende Februar des Folgejahres zu erfolgen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar des Folgejahres postalisch an das Finanzamt zu übermitteln.

Der Verein/Verband hat als Nachweis für die Auszahlung der PRAE die jeweilige Anzahl der Einsatztage sowie die ausgezahlte betragliche Tageshöhe pro Person im Monat zu dokumentieren. Die Auszahlung der PRAE muss vom Empfänger bestätigt werden.  An das Finanzamt zu melden sind ZVR-Nummer und die Steuernummer (falls vorhanden) des auszahlenden Vereins/Verbands sowie Familienname, Vorname, Sozialversicherungsnummer des Empfängers und der Gesamtbetrag, der ausbezahlt wurde.

Das von der ASKÖ entwickelte Dokument dient zur Dokumentation der ausbezahlten PRAEs. Wir empfehlen, das Dokument laufend nach Auszahlung zu befüllen. So lässt sich leicht der Überblick behalten und es erleichtert die Übermittlung am Ende des Jahres.

Dieses Dokument erzeugt XML-Dateien (L19), die mittels ELDA-Schnittstelle hochgeladen werden können. Dieses Schnittstellendokument kann fehlerhafte bzw. fehlende Einträge erkennen und markiert diese rot – somit erleichtert es die Nachweispflicht.

Das Formular sowie ein Leitfaden sind auf der ASKÖ Homepage unter Service/Downloads & Infos/Abrechnung bereitgestellt.  

Fotos © ASKÖ; Pixabay/niekverelaan 

 

01.02.2025, 12:07 Uhr

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