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Unterstützung für Vereine: Anträge ab jetzt!

Unterstützung für Vereine: Anträge ab jetzt!

Am  8. Juli 2020 fiel der Startschuss für den langersehnten NPO-Unterstützungs-Fonds der Bundesregierung, bei dem alle österreichischen Sportvereine ab sofort Zuschüsse für Kosten aus der Corona-Krise beantragen können.  Sport Austria hat dazu die wichtigsten Fakten übersichtlich zusammen geschrieben. Die ASKÖ wünscht allen Vereinen viel Erfolg bei der Beantragung der Anträge, die ausschließlich über die Plattform www.npo-fonds.at zu stellen sind.

Weiters antragsberechtigt in diesem Fonds sind alle anderen gemeinnützigen Vereine in Österreich sowie Feuerwehren, anerkannte Kirchen & Religionsgemeinschaften sowie Beteiligungsorganisationen von gemeinnützigen Vereinen.

Hier die wichtigsten Fakten:

Wie sich Vereine/Verbände auf die Antragstellung vorbereiten können, um den Zuschuss so rasch wie möglich zu erhalten:

  • Einnahmen-/Ausgabenrechnung aus dem Jahr 2019, evtl. 2018 vorbereiten
  • Kostenpositionen, die förderbar sind, zusammenstellen
  • den gültigen amtlichen Lichtbild-Ausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis) der im Antrag genannten vertretungsbefugten Person vorbereiten
  • darauf achten, dass die Unterschrift im Lichtbild-Ausweis mit der Unterschrift auf dem Antragsformular übereinstimmt
  • wo nötig, Unterschrift und Stempel der Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung einholen
  • den Antrag vollständig ausfüllen (dieser ist ab 8. Juli auf der Plattform www.npo-fonds.at online)

Die vollständigen Informationen zur Antragstellung, die notwendige Unterlagen dazu sowie Förderbereiche wie auch FAQ und eine Hotline für Ihre Fragen finden Sie auf https://npo-fonds.at/

Unterschriften müssen den Vereinsstatuten entsprechend geleistet werden, das heißt wenn in finanziellen Angelegenheiten zwei VertreterInnen vorgesehen ist, müssen zwei Personen unterschreiben.

Wann müssen die Angaben auf Förderanträgen von einer Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung bestätigt werden?

  • Beantragung eines Zuschusses von über 12.000 Euro oder
  • im Jahr 2019 wurden Einnahmen von über 120.000 Euro erzielt oder
  • im letzten Geschäftsjahr waren mehr als 10 DienstnehmerInnen (unselbstständig Beschäftigte und freie DienstnehmerInnen) beschäftigt

Kosten die für Steuerberater – und Wirtschaftsprüfer anfallen, fallen unter förderbare Kosten. Auf unserer Website haben wir eine Liste von Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen zusammengestellt, die u.a. über einschlägige Erfahrung in der Betreuung von gemeinnützigen (Sport-)Vereinen haben und daher eine rasche und effiziente Antragstellung gewährleisten können.

Viele weitere Fragen und Antworten zum NPO-Fonds sowie erklärende Dokumente und Videos sind auf der Homepage www.npo-fonds.at ersichtlich.

Alle Informationen rund um "Corona und Sport" sind ebenfalls auf der Homepage von Sport Austria nachzulesen. 

11.09.2020, 09:51 Uhr

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