Erinnerung: Jährliche Meldepflicht der PRAEs für Vereine

Erinnerung: Jährliche Meldepflicht der PRAEs für Vereine

Die Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) ist seit 2023 meldepflichtig für alle Sportvereine und Verbände, die Trainer, Schiedsrichter oder Sportler auszahlen.

Die Meldung muss jährlich bis Ende Februar des Folgejahres (für 2025 bis 28.02.2026) elektronisch via ELDA an das Finanzamt erfolgen. Zu melden sind ZVR/Steuernummer des Vereins, Name, SV-Nummer und Gesamtbetrag pro Person pro Jahr.

Meldung mit ASKÖ-Schnittstellendokument:
Das von der ASKÖ entwickelte Dokument erleichtert die Meldung. Wir empfehlen das Dokument laufend nach Auszahlung auszufüllen. Somit kann leicht der Überblick behalten werden und erleichtert die Übermittlung am Ende des Jahres.

Dieses Dokument erzeugt XML-Dateien (L19), die mittels ELDA Schnittstelle hochgeladen werden können. Dieses Schnittstellendokument kann fehlerhafte bzw. fehlende Einträge erkennen und markiert diese rot und erleichtert somit die Nachweispflicht.

Falls es dem Verein/Verband technisch nicht möglich ist, dann in Papierform mittels L19 postalisch an das zuständige Finanzamt. Bei selbständiger Tätigkeit (z. B. freier Schiedsrichter) erfolgt keine Meldung.
Das Formular sowie ein Leitfaden sind auf der ASKÖ-Homepage unter Service/Downloads & Infos/Abrechnung bereitgestellt.

05.02.2026, 09:00 Uhr

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