Comeback des Sports
Wie sieht die für 19.5. angekündigte Öffnung im Detail aus?
Die Bundesregierung kündigte für 19.5. umfangreiche Öffnungsschritte in allen Lebensbereichen an. Über die geplanten Maßnahmen gibt es auf der Website des Gesundheitsministeriums einen Überblick:
Indoor-Sportstätten
• FFP2-Maske in den allgemeinen Bereichen (z.B. an der Rezeption, in der Umkleidekabine)
• Zutrittstests
• Registrierungspflicht
• Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden.
• Pro Person muss eine Fläche von 20 m2 zur Verfügung stehen.
• Während der Sportausübung gilt keine Maskenpflicht und die
Abstandsregel kann bei Kontaktsportarten kurzfristig unterschritten werden. Es sind somit auch Kontaktsportarten wie Fußball wieder erlaubt.
Outdoor-Sportstätten
• Sport ist in sportartüblicher Mannschaftsgröße möglich.
• Bei Kontakt- und Mannschaftssport ist ein aktueller Test vorzuweisen.
Alle Sportstätten
• Jede Sportstätte (indoor und outdoor) muss ein Präventionskonzept erstellen und eine:n COVID-19-Beauftragte:n ernennen.
• Die Veranstaltungsregelungen (Anzeige/Bewilligungspflicht) gelten für allfällige Zuseher:innen an Sportstätten, aber nicht für die Sportausübung selbst.
• Sperrstunde ist 22:00 Uhr.
Breitensport im öffentlichen Raum darf in sportartüblicher Gruppengröße, max. aber 10 Personen, stattfinden.
Infos gibt es unter www.sozialministerium.at sowie www.sportaustria.at
- Öffnungsschritte pdf 263.47 Kb
- FAQ pdf 144.01 Kb
07.05.2021, 09:41 Uhr
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