Freie Fahrt für RadfahrerInnen auf Forststraßen!

©Naturfreunde/Armin Kaltenegger
Ziel dieser Naturfreunde-Initiative ist es, im Zusammenwirken aller Beteiligten eine neue, klare und zeitgemäße gesetzliche Regelung für legales Radfahren und für eine vernünftige Besucherlenkung im Wald zu erwirken, die auch zum Ziel haben muss, dass ökologische, forstwirtschaftliche und wildökologische Notwendigkeiten (Fair zur Natur) Berücksichtigung finden.

Öffnung der Forststraßen für RadfahrerInnen

Rund 800.000 RadfahrerInnen und Biker suchen pro Jahr Erholung in den Wäldern und Bergen Österreichs. Radfahren im Wald ist jedoch nur auf dafür genehmigten und gekennzeichneten Routen erlaubt. Von rund 120.000 Kilometern Forststraßen ist nur ein geringer Teil offiziell befahrbar.
Herzlichen Dank an unsere 35.000 Unterstützer, die uns mit ihrer Unterschrift bei dieser Kampagne bestärkt haben!

Naturfreunde fordern erneut: "Freie Fahrt" für RadfahrerInnen auf Forststraßen!

Am 6. März 2019 wurde von der Österreich Werbung die neue Rad-Kampagne mit dem Slogan "You like it? Bike it!" vorgestellt. Die Naturfreunde Österreich begrüßen diese Kampagne und fordern nun von den politisch Verantwortlichen, dass auch die nötigen Schritte gesetzt werden, um diesem beworbenen Image gerecht zu werden.

Österreich ein Traumland für RadfahrerInnen?

Mitnichten! Österreichs RadfahrerInnen können höchstens davon träumen, überall zu fahren, wo sie es "gerne hätten!" In den meisten Fällen stehen ambitionierte RadfahrerInnen nach kurzer Zeit vor einer Stopptafel mit dem Hinweis "gilt auch für Radfahrer!" Auch die derzeit geübte Praxis über Einzelverträge ist laut den Naturfreunden unzulänglich, die Verträge sind kündbar, kosten viel Geld und öffnen nur einen kleinen Teil aller Forststraßen.

Freie Fahrt für RadfahrerInnen auf Forststraßen

Seit vielen Jahren fordern die Naturfreunde eine klare zeitgemäße gesetzliche Regelung, die das Radfahren und Mountainbiken auf allen Forststraßen ermöglicht. Die Österreich Werbung nennt in einer aktuellen Aussendung die Rad-Kampagne als einen der Schwerpunkte in der Marketingarbeit der nächsten Jahre. Dazu Andreas Schieder, Vorsitzender der Naturfreunde Österreich: "Wir brauchen endlich gesetzliche Rahmenbedingungen, die den realen Gegebenheiten und Wünschen der RadfahrerInnen und MountainbikerInnen entsprechen". Im Gegensatz zum Wandern ist Radfahren im Wald nur auf dezidiert genehmigten Strecken erlaubt. Von den über 120 000 km Forststraßen darf nur ein geringer Teil offiziell befahren werden. "Das soll sich jetzt endlich ändern", so Schieder weiter "als Tourismusland stehen wir im Vergleich zu unseren Nachbarländern weit zurück und haben enormen Aufholbedarf!"
Hinsichtlich eines selbstverantwortlichen Handelns verweisen die Naturfreunde auf erarbeitete Fair-Play-Regeln, die man sich hier runterladen kann.
Die Naturfreunde Österreich fordern nun von der Politik und den Tourismusorganisationen die Imagekampagne "You like it? Bike it" auch in die Wirklichkeit umzusetzen. Denn im Moment ist das heimische Radnetz keine sehr gute Werbung für einen Außenauftritt, wenn man seinen Radurlaub in Österreich verbringen möchte!
Die Naturfreude haben alle notwendigen rechtlichen Änderungen, um Österreichs Forststraßen für RadfahrerInnen zu öffnen, von einem renommierten Juristen ausarbeiten lassen. Wenn ein Wille da wäre, wäre die rechtliche Umsetzung ganz leicht!
Im Rahmen des ARGUS Bikefestivals Ende März in Wien werden die Naturfreunde Österreich ihre E-Bike-Sicherheitskampagne präsentieren und erneut die freie Fahrt auf Forststraßen einfordern!

Rechtliche Bedingungen und Möglichkeiten

Verfassungsrechtlich obliegt die Freigabe des Radfahrens auf Forststraßen dem Gestaltungspielraum des Gesetzgebers.
Durch den Zusatz im § 33 Absatz 1 des Forstgesetzes "…und Forststraßen (§ 59 Abs. 2) mit dem Fahrrad befahren.", kann das Radfahren auf Forststraßen legalisiert werden.
Analog zur Änderung des § 33 Absatz 1 Forstgesetz sollte auch der Straftatbestand in § 174 Absatz 1 im Forstgesetz entsprechend erweitert werden, um eine verwaltungsstrafrechtliche Handhabe gegen das unbefugte Aussperren von Radfahrern auf Forststraßen zu haben.
Die Sorge für die Sicherheit des Fußgänger- und Fahrradverkehrs ist auf Forststraßen keine Angelegenheit des Forstwesens, sondern der Straßenpolizei. Daher sind eindeutige Vorrangregeln für Wanderer für den Begegnungsverkehr zwischen Wanderer und Radfahrer in die Straßenverkehrsordnung einzuarbeiten.
Im Zuge dessen könnte auch die Forstliche Kennzeichnungsverordnung angepasst werden. Sichergestellt werden sollte, dass die derzeit aufgestellten Fahrverbotstafeln mit den Zusatztafeln "Gilt auch für Radfahrer" durch solche, die dem neuen § 33 Absatz 1 konform sind, ersetzt werden. Gedacht wäre etwa an eine Tafel "Gilt nicht für Radfahrer" oder "Ausgenommen: Radfahrer".
 
Will man die Haftung des Straßenerhalters auf Forststraßen gegenüber Radfahrer vermeiden bedarf es ebenfalls einer Gesetzesänderung. Vorstellbar wäre hier eine Haftungsanpassung in § 176 Absatz 4 des Forstgesetzes durchzuführen. Damit würde sich für die Wanderer und Waldeigentümer bzw. Forststraßenhalter gegenüber der derzeitigen Rechtslage keine Änderung ergeben. Gleichzeitig wären die Mountainbiker haftungsrechtlich auf gleichem Niveau wie die Wanderer geschützt.

Biker Fair Play-Regeln für ein gemeinsames Miteinander

  • Handle risikobewusst und selbstverantwortlich!
    Bereite dich entsprechend auf deine Touren vor!
  •  Fair Play für Natur und Mensch
    Hinterlasse keine Spuren! Respektvolles Verhalten ist Voraussetzung für jede Erholungsnutzung im Wald. Wir sind Gast in der Natur!
  • FußgängerInnen haben Vorrang
    Freundlichkeit siegt! Gegenseitiger Respekt und Akzeptanz sind Grundlage für ein friedliches Miteinander.
  • Bleib am Weg!
    Verwechsle Fahrspaß nicht mit Grenzenlosigkeit! Fahre nicht querfeldein, du schädigst damit Natur und Umwelt.
  •  Beachte Forst- und Jagdsperrgebiete!
    Schenke dem Lebensraum Wald und seinen Bewohnern den notwendigen Respekt und halte dich an offizielle Jagd- und Forstsperren!
  • Fahre nur bei Tageslicht!
    Dämmerung und Nacht gehören den Tieren.
  • Halte dein Rad unter Kontrolle!
    Passe deine Geschwindigkeit und Fahrweise der jeweiligen Situation an! Fahre auf Sicht!
  •  Selbst-Check ist Pflicht
    Kontrolliere dein Rad regelmäßig! Trage eine Schutzausrüstung (Helm) und führe ein Erste-Hilfe-Set mit

Weitere Lösungsansätze:

  • Ausbau und Erweiterung von genehmigten und gekennzeichneten MTB-Strecken
  • Bau von single-trails, trail-areas und bike-parks

28.03.2019, 10:37 Uhr

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