Infos zum Coronavirus
Aktuelle Infos
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COVID-19-Maßnahmenverordnung
- ASKÖ Handlungsanleitung für ein Präventionskonzept (Stand 19.04.2022): HIER
- ASKÖ Muster für Betretungsrichtlinien für die Sportstätte (Stand 19.05.2021): HIER
18.04.2022
Unter welchen Bedingungen kann Sport im Moment ausgeübt werden?
Outdoor – an öffentlichen Orten sowie auf nicht-öffentlichen Sportstätten – kann uneingeschränkt Sport betrieben werden.
In geschlossenen Räumen von Sportstätten wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen (ausgenommen bei der Sportausübung sowie in Feuchträumen wie Duschen und Schwimmhallen).
Gibt es in meinem Bundesland abweichenden Regelungen bezüglich der Sportausübung?
Nein. In allen Bundesländern kann uneingeschränkt Sport betrieben werden.
Fragenkatalog der Sport Austria ---
NPO-Unterstützungs-Fonds
Alle österreichischen Sportvereine können Zuschüsse für Kosten aus der Corona-Krise beantragen. Die ASKÖ wünscht allen Vereinen viel Erfolg bei der Beantragung der Anträge, die ausschließlich über die Plattform www.npo-fonds.at zu stellen sind.
Verlängerung des NPO-Unterstützungsfonds
Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport verlängert die Unterstützungsleistungen für gemeinnützige Sportvereine. Anträge für das 4. Quartal sind voraussichtlich ab Februar 2022 wieder möglich.