Die Breitensportdachverbände ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION und deren Mitgliedsvereine möchten mithilfe des Projekts Menschen mit Fluchthintergrund und Kindern und Jugendlichen mit sozioökonomischer Benachteiligung die Teilnahme zum Breitensport ermöglichen.
Durch das Projekt sollen Zugangshürden abgebaut und Verbindungen zwischen benachteiligten Menschen und Sportvereinen aufgebaut werden. Des Weiteren sollen zudem kulturelle und sprachliche Lerneffekte erzielt sowie Wissen zu Verhalten, Werten, Regeln und Umgangsformen in Österreich vermittelt werden. Gefördert wird das Projekt vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.
Zielgruppe 1
- Unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge im Alter von 14 – 18 Jahren
- Asylwerber:innen
- Asylberechtigte Migrant:innen
- Subsidiär schutzberechtigte Menschen
- Menschen mit positivem Asylbescheid
Maßnahmen für die Zielgruppe 1 sollen von 1. Juli 2023 bis inklusive 30. Juni 2026 hinweg geplant und umgesetzt werden.
Zielgruppe 2
Sozioökonomisch benachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 18 Jahren
- Aus sozial schwachen Schichten
- Aus Familien mit niedrigem Einkommen, armutsgefährdete Familien
Maßnahmen für die Zielgruppe 2 sind auf den Zeitraum 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 beschränkt, da diese vom Projekt „Sozialbonus“ abgelöst werden sollen.
Indirekte Zielgruppe: Mitarbeiter*innen aus Sozialeinrichtungen + Vereinsvertreter:innen
Das Ziel ist es, benachteiligte Menschen langfristig als Vereinsmitglieder zu gewinnen.
Voraussetzungen für die Förderung
- Im Durchschnitt sollen pro Einheit mindestens 5 Personen der Zielgruppe teilnehmen
- Übermittlung von Dokumentationslisten der durchgeführten Bewegungseinheiten
- Erstellung eines Abschlussberichts (inklusive Fotos)
- Abgerechnet werden können Aufwandsentschädigungen für Übungsleiter*innen bzw. Trainer*innen (PRAE, Honorarnote, Jahreslohnkonto)
- Einhaltung der Richtlinien für die Abrechnung
Die Abrechnungsbelege werden vom Verein ausgezahlt und anschließend der ASKÖ Bundesorganisation im Original übermittelt. Nach Prüfung der Belege wird der Betrag zurückerstattet. Damit die Kosten für die jeweilige Einheit zurückerstattet werden können, müssen im Durchschnitt mindestens fünf Menschen der jeweiligen Zielgruppe an dem Sportangebot teilnehmen. Voraussetzung zur Teilnahme des Vereins am Projekt ist die Kooperation mit einer Landesunterkunft bzw. einer Sozialeinrichtung, die vorab mittels Kooperationsvereinbarung bestätigt wird.
Bei Interesse an einer Förderung und für weitere Informationen kannst du dich jederzeit an die Projektleiterin Nina Moser (0664 / 885 40 115, nina.moser@askoewat.wien wenden.
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