Kinderschutz geht uns alle an
Du hast eine Frage? Du suchst Unterstützung?
Bitte kontaktiere die Vertrauensperson in der ASKÖ Bundesorganisation:
Mag.a Andrea Gruber, andrea.gruber@askoe.at, +43 664 88 25 15 04
oder die Kinderschutzbeauftragten Personen in den ASKÖ Landesverbänden
Gerne kannst du uns auch über dieses FORMULAR eine Nachricht übermitteln.
Du benötigst sofort Hilfe und Unterstützung?
Die ASKÖ ist keine 24h Krisenhotline, bitte wende dich im Notfall an eine der qualifizierten Anlaufstellen unter:
https://www.gewaltinfo.at/
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Die Themen Kinderschutz und Prävention stehen bei der ASKÖ mit ihren mehr als 4.000 Vereinen und über 200 Sportarten an oberster Stelle.
2024 feiert der ASKÖ-Fit-Frosch Hopsi Hopper sein 30-jähriges Jubiläum, der Dachverband ASKÖ sein 100-jähriges Bestehen.
Daher intensiviert die ASKÖ im Jubiläumsjahr dieses Thema, um alle Vereine, Mitarbeitenden, Kinder und deren Eltern für dieses Thema zu sensibilisieren und zu unterstützen.
Mit dabei: safe sport / 100 % Sport und die Naturfreunde.
Die ASKÖ Kinderschutzcharta wurde bereits im Frühling 2024 von den ASKÖ Entscheidungsträger:innen und Teilnehmer:innen der ASKÖ Zukunftskonferenz unterzeichnet und ist ein klares Zeichen für die Bedeutung dieses Themas!
In einem nächsten Schritt folgen nun Unterlagen für Vereine, Mitarbeitende, Funktionär:innen und Eltern. Die Unterlagen sollen helfen, die individuelle Erstellung und Umsetzung des Kinderschutzkonzeptes im jeweiligen Verein zu begleiten und unterstützen.
Die wesentlichen Eckpfeiler sind dabei:
- Prävention und Sensibilisierung – Schulungen für Trainer:innen, Betreuer:innen und Vereinsmitglieder zur Erkennung und Vermeidung von Gefährdungen.
- Verhaltenskodex und Leitlinien – Klare Regeln und Richtlinien für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Sport.
- Überprüfung von Betreuungspersonen – Vorlage einer Strafregisterbescheinigung für Kinder und Jugend Fürsorge und regelmäßige Überprüfungen (alle 3-5 Jahre).
- Beschwerde- und Meldesysteme – öffentlich ersichtliche Kontakte zu Vertrauenspersonen/Kinderschutzbeauftragte und anonyme Meldewege für Verdachtsfälle und Beschwerden.
- Handlungskonzept für Verdachtsfälle – Klare Abläufe zur Intervention und Unterstützung betroffener Kinder/Jugendlicher.
- Partizipation von Kindern/Jugendliche und Eltern – Einbindung der Kinder und ihrer Eltern in die Entwicklung und Umsetzung des Schutzkonzepts.
- Evaluation und Weiterentwicklung – Regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Kinderschutzkonzepts an neue Herausforderungen.
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Die ASKÖ steht zum Kinderschutz
ASKÖ Vizepräsidentin, Mag.a Petra Huber, freut sich über diese weiterführenden Aktivitäten zum Thema Kinderschutz in der ASKÖ: "Zentral ist, dass Sportvereine immer ein sicheres Umfeld anbieten müssen. Es wird aufbauend auf unserem Konzept zentrale und regionale Informations- und Schulungsmaßnahmen geben. Sie sind ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg, denn wir brauchen kompetente Personen, um dem Thema Kinderschutz in unserer Organisation in ganz Österreich noch mehr Bedeutung zu verleihen. Kinderschutz darf keine hohle Phrase sein, sondern muss konkret gelebt werden."
ASKÖ Präsident Hermann Krist zeigt sich ebenso über die weiteren Entwicklungen erfreut: "Das Thema Kinderschutz muss in allen ASKÖ Organisationen ernst genommen werden. Wichtig ist, ein sicheres Umfeld für alle Sporttreibenden anzubieten und vor allem auch den Eltern ein gutes Gefühl zu geben, wenn sie den Vereinen und Organisationen ihren Nachwuchs anvertrauen! Die Erfahrungen von 30 Jahren Kinderfrosch Hopsi Hopper helfen uns und zeigen, dass positive Werte gerne gelebt werden."
ASKÖ Generalsekretär Michael Maurer: "Die Grundlage für ein gutes (Kinder-) Schutzkonzept ist das intensive Auseinandersetzen mit den Gegebenheiten vor Ort. Der Prozess des gemeinsamen Erarbeitens ist enorm wichtig. Das Definieren von möglichen Risiken, diese in Zusammenarbeit mit den Beteiligten zu minimieren bzw. zu vermeiden ermöglichen ein sicheres Sportumfeld für alle – und darum gehts."
Zum DOWNLOAD:
Wozu ist das gut?
Die Bestätigung für Freiwilligenorganisationen (FWO) dient ausschließlich zur Vorlage bei österreichischen Behörden. Sie ist etwa nötig, wenn Freiwillige einen kostenlosen Strafregisterauszug beantragen möchten. Der Nachweis bestätigt ausschließlich das Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 3 Abs. 1 sowie § 2 Absatz 2 FreiwG. Darüber hinaus werden keine zusätzlichen rechtserheblichen Feststellungen getroffen.
Video
Präsenation ASKÖ Kinderschutzkonzept im Sport am 7.2.2025 in Linz
© LT 1
Was machen wir, wenn ……
… sich Kinder beim Umziehen in der Garderobe einschließen bzw. nicht heraus kommen wollen?
… es beim Volleyball-Mixed-Training keine getrennten Duschen gibt?
… ein leistungsstarker Jugendlicher plötzlich nicht mehr mit dem Team zu Wettbewerben fahren möchte?
… uns von sexuellen Übergriffen während eines Kurses berichtet wird?
… ein Kind mit blauen Flecken ins Training kommt?
mehr zu Kinderschutz geht uns alle an!