Neuerungen beim Aufwandsersatz für Funktionär:innen (ehem. Letztempfängerliste)
Mit 31.1.2025 wurden die gewarteten Vereinsrichtlinien, die einen Auslegungsbehelf für die Besteuerung von Vereinen darstellen, vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht. Diese bringen Neuerungen beim Fahrtkostenersatz für Funktionär:innen mit sich.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Die pauschale beitragsfreie Auszahlung von Verpflegungskosten/Taggeld ist nicht mehr möglich.
- Die Höchstgrenze für die Auszahlung von Kilometergeld wurde auf € 0,50 pro gefahrenem Kilometer erhöht. Dabei müssen Unterlagen wie Fahrtenbuch, Fahrtkostenabrechnung oder sonstige Aufzeichnungen zum Nachweis der gefahrenen Kilometer vorliegen. (Details in den FAQ)
- Das Formular "Letztempfängerliste" wurde durch das Formular "Ersatz tatsächlicher Fahrtkosten für Funktionär:innen" ersetzt.
Wichtiger Hinweis: Das Auszahlen einer "Freiwilligenpauschale" und der "Ersatz tatsächlicher Fahrkosten für Funktionär:innen" am selben Tag ist nicht möglich.
Alle weiteren Informationen sind hier zu finden:
Die Sport Austria und Audit Partner Austria Wirtschaftsprüfer GmbH haben am 13.05.2025 eine Informationsveranstaltung zum Thema "Ersatz tatsächlicher Fahrtkosten für Funktionär:innen" durchgeführt. Die Videoaufzeichnung dieser Informationsveranstaltung steht auf der Website der Sport Austria zur Verfügung.
Das neue Formular "Ersatz tatsächlicher Fahrtkosten für Funktionär:innen" sowie die dazugehörigen FAQ stehen sowohl auf der Website der ASKÖ Bundesorganisation als Download sowie auf der Website der Sport Austria zur Verfügung.
03.06.2025, 15:46 Uhr
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