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Neuerungen beim Aufwandsersatz für Funktionär:innen (ehem. Letztempfängerliste)

Neuerungen beim Aufwandsersatz für Funktionär:innen (ehem. Letztempfängerliste)

In der Vergangenheit konnten Funktionär:innen mittels Letztempfängerliste gemäß den Vereinsrichtlinien 2001 neben den Fahrtkosten auch Verpflegungskosten in Form von Taggeldern beitragsfrei ausbezahlt werden.

Mit 31.1.2025 wurden die gewarteten Vereinsrichtlinien, die einen Auslegungsbehelf für die Besteuerung von Vereinen darstellen, vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht. Diese bringen Neuerungen beim Fahrtkostenersatz für Funktionär:innen mit sich.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  1. Die pauschale beitragsfreie Auszahlung von Verpflegungskosten/Taggeld ist nicht mehr möglich.
  2. Die Höchstgrenze für die Auszahlung von Kilometergeld wurde auf € 0,50 pro gefahrenem Kilometer erhöht. Dabei müssen Unterlagen wie Fahrtenbuch, Fahrtkostenabrechnung oder sonstige Aufzeichnungen zum Nachweis der gefahrenen Kilometer vorliegen. (Details in den FAQ)
  3. Das Formular "Letztempfängerliste" wurde durch das Formular "Ersatz tatsächlicher Fahrtkosten für Funktionär:innen" ersetzt.

Wichtiger Hinweis: Das Auszahlen einer "Freiwilligenpauschale" und der "Ersatz tatsächlicher Fahrkosten für Funktionär:innen" am selben Tag ist nicht möglich.

Alle weiteren Informationen sind hier zu finden:

Die Sport Austria und Audit Partner Austria Wirtschaftsprüfer GmbH haben am 13.05.2025 eine Informationsveranstaltung zum Thema "Ersatz tatsächlicher Fahrtkosten für Funktionär:innen" durchgeführt. Die Videoaufzeichnung dieser Informationsveranstaltung steht auf der Website der Sport Austria zur Verfügung. 

Das neue Formular "Ersatz tatsächlicher Fahrtkosten für Funktionär:innen" sowie die dazugehörigen FAQ stehen sowohl auf der Website der ASKÖ Bundesorganisation als Download sowie auf der Website der Sport Austria zur Verfügung.  

03.06.2025, 15:46 Uhr

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