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Gute Nachrichten für Vereine

Berichteten vom erfreulichen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: ASKÖ-Salzburg Geschäftsführer Oliver Jarau und Präsident Gerhard Schmidt mit Rechtsanwalt Gernot Schaar (von links)

Bundesverwaltungsgericht gibt der ASKÖ Salzburg Recht. Anwendbarkeit der "Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung" für den gesamten Sport festgestellt.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) in Linz verhandelte am 4. Oktober 2017 die Beschwerde der ASKÖ Salzburg gegen die Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK) in der Frage der Anwendbarkeit der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE). Das richtungsweisende Urteil liegt nun schriftlich vor und fällt nicht nur für die ASKÖ Salzburg, sondern für den gesamten österreichischen Sport sehr erfreulich aus.

Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob die eigens für den Sport geschaffene Regelung der PRAE für den gesamten Sport gilt, oder nur im Wettkampfsport anwendbar sei. Die SGKK war hier nämlich trotz nicht vorliegender Definitionen der Meinung, dass die PRAE nur für den Wettkampfsport gilt und alle (!) in anderen Bereichen des Sports tätigen Personen der Versicherungspflicht unterliegen. Dazu gehören z.B. Trainer, Übungsleiter usw., die im Breiten- und Gesundheits-/Fitnesssport für einen Sportverein tätig sind. Der BVwG hat nun erfreulicherweise einer Beschwerde der ASKÖ Salzburg, vertreten durch Rechtsanwalt Gernot Schaar, stattgegeben und festgestellt, dass auch alle diese Personen NICHT der Versicherungspflicht unterliegen. Das Gericht kam zur Ansicht, dass der Gesetzgeber keine Einschränkung des Sportbegriffes beabsichtigt hatte, sondern im Gegenteil, von einem für alle Erscheinungsformen des Sports offenen und für neue Sportarten zugänglichen Sportbegriff ausgegangen ist.

Rechtsanwalt Gernot Schaar und ASKÖ Salzburg-Präsident Gerhard Schmidt erklärten in einer Pressekonferenz die Auswirkungen auf den gesamten österreichischen Sport: "Die zuständige Richterin stellt in ihrem Urteil fest, dass vom Sportbegriff sowohl der gegenständlich betroffene Gesundheits- und Fitnesssport umfasst ist, als auch der Wettkampfsport im Rahmen eines Trainings, welches nicht unmittelbar der Wettkampfvorbereitung dient (Anfänger-, Schnuppertraining, …). Damit folgt der BVwG unserer Ansicht, dass die PRAE auch für Breitensportvereine und zwar auch im Gesundheits- und Fitnesssport anzuwenden ist."

ASKÖ Präsident Hermann Krist freute sich in einer ersten Reaktion ebenfalls sehr über das Urteil: "Ich danke und gratuliere den Salzburger Kollegen für Ihr Durchhaltevermögen. Aufwandsentschädigungenen für im Sport tätige Personen können nun weiter bis € 540.- monatlich ausbezahlt werden, ohne dass sich daraus eine Versicherungspflicht ergibt. Ein Ende dieser Regelung wäre gleichbedeutend mit dem Ende vieler Aktivitäten im Breiten- und Gesundheitssport gewesen und würde verheerende volkswirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen. Man muss wissen, dass jeder in den Sport investierte Euro eine Entlastung des Gesundheitssystems bewirkt."

16.11.2017, 12:53 Uhr

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