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Verbot von Nikotinbeuteln

Verbot von Nikotinbeuteln

Künftig soll auch in der Steiermark ein Verbot von Nikotinbeuteln für Jugendliche unter 18 gelten. Die ASKÖ hat das Thema bereits im Frühjahr 2023 aufgegriffen.

Im neuen steirischen Jugendschutzgesetz wird u.a. stehen, dass unter 18-Jährigen der Erwerb, Besitz und Konsum von Drogen und ähnlichen Stoffen, die nicht unter das Suchtmittelgesetz fallen, die jedoch allein oder in Verbindung mit anderen Stoffen eine Betäubung, Aufputschung oder Stimulierung herbeiführen können, untersagt ist. Darunter fallen zum Beispiel (tabakfreie) Nikotinbeutel.

Die ASKÖ hat das Thema bereits im Frühjahr 2023 aufgegriffen und einen Infofolder zu Nikotinbeuteln erstellt. "Wir haben das Thema mit all seinen Problemen schon sehr früh erkannt", so ASKÖ-Präsident Hermann Krist. "Wir wollen auf gefährliche Entwicklungen wie die steigende Bereitschaft von Jugendlichen, Nikotin in Form von Nikotinbeuteln zu konsumieren, hinweisen."

Den ASKÖ-Infofolder zum Thema "Nikotinbeutel" gibt es HIER zum Downloaden bzw. führt der QR-Code im Anhang direkt zum Folder.


15.04.2024, 10:50 Uhr

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