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Energiekostenzuschuss II (EKZ II)

Energiekostenzuschuss II (EKZ II)

Energiekostenzuschuss II (EKZ II) – Voranmeldung bis 2.11.23 für gemeinnützige Organisationen mit unternehmerischen Bereichen notwendig!

Ab sofort können sich gemeinnützige Organisationen für ihre unternehmerisch tätigen Bereiche über den aws Fördermanager für den Energiekostenzuschuss II (EKZ II) bis 2.11.23 voranmelden. Die Voranmeldung ist für eine anschließende Antragstellung (Start für 9.11. geplant) zwingend notwendig!

Unternehmerisch tätig ist eine Organisation, wenn sie eine gewerbliche Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausübt, auch wenn sie dabei keine Gewinne erzielen will. Ob sie dabei der Umsatzsteuer unterliegt oder davon befreit ist (§ 6 Umsatzsteuergesetz), ist nicht entscheidend. So können beispielsweise auch gemeinnützige Sportvereine/-verbände unternehmerisch tätig sein, aber von der Umsatzsteuer befreit sein. Bitte prüfen Sie im Zweifelsfall mit einem/einer Steuerberater:in, ob eine unternehmerische Tätigkeit des Vereins vorliegt!

Detaillierte Infos gibt es HIER

23.10.2023, 14:56 Uhr

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