Novelle COVID-Verordnung
Somit gelten weiterhin die Regelungen vom 27.12.2021:
- Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur bis 22 Uhr betreten werden
- Sportveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze wie z.B. Trainings dürfen nur mit max. 25 Personen stattfinden (auch outdoor)
- Sportveranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen (z.B. Zuschauer:innen) können indoor wie outdoor mit max. 500 Personen bei 2G-Nachweis, max. 1.000 Personen bei 2G-Nachweis+PCR-Test und max. 2.000 Personen bei Boosterimpfung+PCR-Test stattfinden
- Sonderbestimmungen für Spitzensport bleiben unverändert
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Anführungen um eine vereinfachte Darstellung der wichtigsten Punkte handelt.
Die neue COVID-Bundesverordnung finden Sie hier
11.01.2022, 10:15 Uhr
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